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BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Beurteilung einer fortgesetzten Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bei schwerer Hirnverletzung - Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit eines an einer Hirnverletzung leidenden Angeklagten durch ...
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- BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65
Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die …
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Nach dem Inhalt des Urteils - das Hauptverhandlungsprotokoll ist insoweit nicht maßgebend (vgl. BGH NJW 1966, 63) - waren sie jedoch nicht so erheblich, daß sie Anlaß zu Bedenken hätten geben müssen.Das Revisionsgericht hat auch nicht, wie die Verteidigung nach ihrem Vorbringen offenbar erwartet, nachzuprüfen, ob die Urteilsfeststellungen mit dem übereinstimmen, was in der Sitzungsniederschrift über den Inhalt einer Zeugenaussage festgehalten ist (BGH NJW 1966, 63; BGHSt 21, 149).
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Nur die ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit stellt einen unbedingten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO dar, nicht dagegen ihre Nichtausschließung (BGHSt 23, 82; 23, 176, 178) [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]. - BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62
Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der …
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Sie verkennt außerdem, daß die Mitglieder eines Kollegialgerichts in einer umfangreichen Sache schon vor den Schlußplädoyers die bisherigen Ergebnisse der Hauptverhandlung vorbereitend besprechen und für die Beratung schriftlich festhalten dürfen; auch kann es dem Vorsitzenden eines Kollegialgerichts ebensowenig wie dem Einzelrichter verwehrt werden, die Gründe seiner vorläufigen Meinung schriftlich niederzulegen und die Niederschrift, wenn sie nach der Beratung der endgültigen Meinung des Gerichts entspricht, bei der Urteilsbegründung zu verlesen (vgl. hierzu BGHSt 11, 74; 17, 337) [BGH 01.06.1962 - 4 StR 88/62].
- BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66
Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Das Revisionsgericht hat auch nicht, wie die Verteidigung nach ihrem Vorbringen offenbar erwartet, nachzuprüfen, ob die Urteilsfeststellungen mit dem übereinstimmen, was in der Sitzungsniederschrift über den Inhalt einer Zeugenaussage festgehalten ist (BGH NJW 1966, 63; BGHSt 21, 149). - BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung …
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Sie verkennt außerdem, daß die Mitglieder eines Kollegialgerichts in einer umfangreichen Sache schon vor den Schlußplädoyers die bisherigen Ergebnisse der Hauptverhandlung vorbereitend besprechen und für die Beratung schriftlich festhalten dürfen; auch kann es dem Vorsitzenden eines Kollegialgerichts ebensowenig wie dem Einzelrichter verwehrt werden, die Gründe seiner vorläufigen Meinung schriftlich niederzulegen und die Niederschrift, wenn sie nach der Beratung der endgültigen Meinung des Gerichts entspricht, bei der Urteilsbegründung zu verlesen (vgl. hierzu BGHSt 11, 74; 17, 337) [BGH 01.06.1962 - 4 StR 88/62]. - BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel, …
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Sie verkennt außerdem, daß die Mitglieder eines Kollegialgerichts in einer umfangreichen Sache schon vor den Schlußplädoyers die bisherigen Ergebnisse der Hauptverhandlung vorbereitend besprechen und für die Beratung schriftlich festhalten dürfen; auch kann es dem Vorsitzenden eines Kollegialgerichts ebensowenig wie dem Einzelrichter verwehrt werden, die Gründe seiner vorläufigen Meinung schriftlich niederzulegen und die Niederschrift, wenn sie nach der Beratung der endgültigen Meinung des Gerichts entspricht, bei der Urteilsbegründung zu verlesen (vgl. hierzu BGHSt 11, 74; 17, 337) [BGH 01.06.1962 - 4 StR 88/62]. - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Nur die ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit stellt einen unbedingten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO dar, nicht dagegen ihre Nichtausschließung (BGHSt 23, 82; 23, 176, 178) [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]. - BGH, 27.09.1956 - 4 StR 267/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Entspricht die vollständige Verlesung der Sachlage, was hier durchaus der Fall gewesen sein kann, so ist sie nicht zu beanstanden (vgl. auch RGSt 57, 377; BGH 4 StR 267/56 vom 27. September 1956; 2 StR 110/64 vom 6. Mai 1964). - BGH, 06.05.1964 - 2 StR 110/64
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Entspricht die vollständige Verlesung der Sachlage, was hier durchaus der Fall gewesen sein kann, so ist sie nicht zu beanstanden (vgl. auch RGSt 57, 377; BGH 4 StR 267/56 vom 27. September 1956; 2 StR 110/64 vom 6. Mai 1964). - RG, 09.10.1923 - IV 640/22
In welchem Umfange gestattet § 252 StPO. die Verlesung des Protokolls über die …
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - 4 StR 521/71
Entspricht die vollständige Verlesung der Sachlage, was hier durchaus der Fall gewesen sein kann, so ist sie nicht zu beanstanden (vgl. auch RGSt 57, 377; BGH 4 StR 267/56 vom 27. September 1956; 2 StR 110/64 vom 6. Mai 1964).